Wer seine alte Heizung modernisieren möchte, kann auch 2026 von attraktiven staatlichen Fördermitteln profitieren. Besonders der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasseheizung oder der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz wird unterstützt.
Die Förderung läuft im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Ziel ist es, den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu senken und den Wechsel auf erneuerbare Wärme zu erleichtern.
Bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich
Für private Eigentümerinnen und Eigentümer ist vor allem der KfW-Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ relevant. Gefördert werden der Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung sowie notwendige Umfeldmaßnahmen, Fachplanung und Baubegleitung.
Die Förderung beginnt mit einer Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Je nach Situation können weitere Boni dazukommen:
- 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, wenn eine funktionstüchtige alte Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird. Auch mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen können darunterfallen.
- 30 Prozent Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.
- 5 Prozent Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen, etwa bei Nutzung von Erdreich, Wasser, Abwasser oder natürlichem Kältemittel.
Insgesamt ist die Zuschussförderung auf maximal 70 Prozent begrenzt. Bei einem Einfamilienhaus werden derzeit bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein möglicher Zuschuss von bis zu 21.000 Euro.
Welche Heizungen werden gefördert?
Gefördert werden unter anderem elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Auch vorbereitende Arbeiten, Demontage, notwendige Anpassungen am Heizsystem und bestimmte Planungsleistungen können förderfähig sein.
Wichtig: Erst planen, dann beantragen
Damit die Förderung nicht gefährdet wird, ist die richtige Reihenfolge entscheidend. Vor der Antragstellung muss eine Bestätigung zum Antrag erstellt werden. Diese kann durch ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten erfolgen.
Außerdem muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der berücksichtigt, dass die Maßnahme von der Förderzusage abhängt. Mit der Umsetzung sollte erst nach der Förderzusage begonnen werden.
Weitere Fördermöglichkeiten über das BAFA
Nicht nur der Heizungstausch selbst kann gefördert werden. Auch weitere energetische Einzelmaßnahmen sind interessant, zum Beispiel Dämmung, Fenstertausch, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung oder Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz.
Diese Maßnahmen laufen weiterhin über das BAFA. In vielen Fällen beträgt die Förderung 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan können zusätzlich 5 Prozent iSFP-Bonus möglich sein.
Unser Tipp
Eine neue Heizung sollte immer zum Gebäude passen. Entscheidend sind der Zustand des Gebäudes, die vorhandene Heizungsanlage, der Wärmebedarf und die persönlichen Voraussetzungen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passende Heizlösung zu finden und die nächsten Schritte sinnvoll zu planen.
Stand der Informationen: Juni 2026. Förderbedingungen können sich ändern; verbindlich sind die aktuellen Angaben von KfW und BAFA.















